Großbritannien ermöglicht Bankkonten für Wohnungslose

In Großbritannien startet ein Pilotprojekt, das obdachlosen Menschen den Zugang zu einem eigenen Konto ermöglicht. Es soll ihnen helfen, wieder am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und den Kreislauf aus Armut und Ausgrenzung zu durchbrechen.
Wie in Deutschland war auch in Großbritannien bisher eine feste Adresse Voraussetzung, um ein Bankkonto zu eröffnen. Für viele wohnungslose Menschen war das ein Problem. Denn ohne Konto kein Job, ohne Job keine Wohnung – ein bisher kaum zu durchbrechender Kreislauf. Ein neuer nationaler Plan im Vereinigten Königreich sieht nun vor, dass anerkannte Hilfsorganisationen wie „Shelter“ für Betroffene bürgen können. Dadurch können diese bei den großen Banken Lloyds, NatWest, Barclays, Santander und Nationwide ein Konto eröffnen – ohne Wohnsitz- oder Gehaltsnachweise.
„Wir wollen Türen öffnen und Chancen schaffen – für alle, die bisher ausgeschlossen waren“, erklärte Lucy Rigby, Staatssekretärin im britischen Finanzministerium. Das Programm baut auf einer Partnerschaft mit der Bank HSBC auf, die dadurch seit 2019 bereits 7.000 Konten für obdachlose Menschen eröffnet hat.
Das Programm ist Teil einer nationalen Strategie, um mehr Menschen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Nicht nur Wohnungslose sollen von dem Projekt profitieren. Auch für Opfer häuslicher Gewalt, Migranten und Menschen mit geringem Einkommen sollen Hürden abgebaut werden, um ihnen den Weg in die finanzielle Selbständigkeit zu erleichtern. Finanzdienstleistungen müssen „für alle funktionieren“, heißt es von Seiten des Finanzministeriums.
In der EU bleibt das Kontorecht oft Theorie
Grundsätzlich besteht auch in der EU ein Anspruch auf Zugang zu einem Konto. Dies folgt aus der EU-Richtlinie 2014/92/EU. Darin heißt es: „Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Union rechtmäßig ansässig sind, dürfen bei der Eröffnung oder Nutzung eines Zahlungskontos nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes diskriminiert werden. Darüber hinaus muss der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen von den finanziellen Verhältnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig gewährleistet sein, wie z. B. ihrem Beschäftigungsstatus, Einkommensniveau, ihrer Bonität oder ihrer Privatinsolvenz.“
In der Praxis wird das Recht auf ein Konto allerdings oft nicht umgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte im Juni 2025, dass viele Banken in Deutschland trotz Rechtsanspruch weiterhin Hürden aufbauen. Besonders betroffen seien überschuldete Personen und vulnerable Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Der vzbv fordert deswegen, dass die Kreditinstitute den Verbrauchern und Verbraucherinnen ein aktives Angebot für ein Basiskonto unterbreiten. „Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn vom vzbv.
Das britische Pilotprojekt ermöglicht Menschen in schwierigen Verhältnissen nun durch weniger Bürokratie und pragmatische Lösungen wieder die Rückkehr zur Teilhabe am wirtschaftlichen Leben und durchbricht damit den Kreislauf aus Ausgrenzung und Diskriminierung. Wenn das Modell weiterhin erfolgreich ist, könnte es zum Vorbild werden und Signalwirkung für andere europäische Länder haben.
Quellen: The Guardian, VZBV, EU-Richtlinie 2014/92/EU, Gov.uk 2025
Foto: Aaron Coltman / Unsplash(CC0)
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